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Teilnahmeerklärung

Ich will am Online-GewinnSparen teilnehmen und bitte um Ausstellung einer persönlichen GewinnSparCard, welche mich als GewinnSparer ausweist. Die Einzelheiten des Online-GewinnSparens sind in den Bestimmungen über die Prämienausschüttung und -ausspielung geregelt, die ich am Schalter oder im Internet unter www.sparverein.de einsehen kann und die mir auf Wunsch vom Sparverein Saarland e.V. ausgehändigt werden.

Der Gegenwert der von mir erworbenen Gewinnlose wird meinem vorgenannten Girokonto belastet. Hiermit weise ich das Kreditinstitut an bzw. beauftrage ich das Kreditinstitut, den Gegenwert der von mir erworbenen Gewinnlose an den Sparverein Saarland e.V. zu Lasten meines oben angegebenen Kontos zu überweisen. Das Kreditinstitut ist, wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, nicht verpflichtet, jedoch berechtigt, den Überweisungsauftrag/-vertrag auszuführen. Der Überweisungsauftrag kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Verfügung unter Verwendung der GewinnSparCard ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig.

Falls das Girokonto nicht bei einer saarländischen Sparkasse oder Genossenschaftsbank geführt wird, berechtige ich den Sparverein Saarland e.V. dazu, Lastschriften von meinem Konto einzuziehen. Wenn infolge mangelnder Kontodeckung eine Lastschriftenrückgabe erfolgt, können evtl. anfallende Gebühren vom Sparverein Saarland e.V. gegenüber dem GewinnSparer geltend gemacht werden. Im Falle eines Lastschriftenrückgangs besteht kein Anspruch auf evtl. Gewinne.

Die Teilnahme von Personen unter 18 Jahren am GewinnSparen ist nicht gestattet (§ 4 Absatz 2 Lotteriestaatsvertrag, Amtsblatt des Saarlandes 2004, Seite 1030ff.).

Einwilligung in die Datenübermittlung
Ich bin damit einverstanden, dass die zur Abwicklung dieser Vereinbarung benötigten Daten, wie Adresse, Kontonummer, Bankleitzahl, Gewinn, Sparbeitrag, Losnummern von dem Kreditinstitut an den Sparverein Saarland e.V. und umgekehrt sowie an die mit der Datenverarbeitung betrauten Rechenzentren der Kreditinstitute übermittelt werden.

Spielen, gewinnen und helfen Sie mit!

1. Mitgliedschaft
Natürliche Personen, die ein Gewinnlos erwerben und die Bedingungen für das GewinnSparen erfüllen, werden Mitglieder des Sparverein Saarland e.V.

2. Die Bedingungen zur Teilnahme am GewinnSparen
Gewinnlose gibt es mittels Dauerauftrag, per Einzelkauf mit einer persönlichen Gewinn SparCard. Die Grundlage zur Teilnahme ist das Vorhandensein eines Girokontos zur Abbuchung der gekauften Gewinnlose bzw. der Gutschrift der Gewinne und Sparbeiträge. Abweichend vom Girokonto kann als Gutschriftskonto auch ein Sparkonto angegeben werden. Die Geldgewinne werden entsprechend den Kundenangaben nach jeder Auslosung dem jeweiligen Konto gutgeschrieben. Über Sachgewinne wird der Kunde schriftlich informiert.

3. Die persönliche GewinnSparCard
Die Erstellung einer persönlichen GewinnSparCard ist Voraussetzung für die Teilnahme am GewinnSparen. Dabei werden die benötigten Daten des Kunden erfasst (Adressdaten, Kontonummer(n), Bankleitzahl); der Kunde erhält eine Kundennummer, ferner sind die Abwicklungskonten des Kunden anzugeben. Es können unterschiedliche Konten oder jeweils das selbe Konto (Girokonto) angegeben werden. Die GewinnSparCard wird mit dem Namen des Kunden und der Kartennummer personalisiert.

4. Der Einzelkauf und der Dauerauftrag
Jeder Kunde, der am GewinnSparen teilnehmen will, erhält seine persönliche GewinnSparCard. Beim Einzelkauf gibt der Kunde an, wie viele Gewinnlose er kaufen möchte. Dabei kann er eine 2-stellige Startendziffer vorgeben. Die Losnummern werden in Folge vergeben. Über den Kauf erhält er auf Wunsch einen Quittungsbeleg. Einzelkäufe sind institutsübergreifend am Schalter innerhalb der saarländischen Sparkassen- und Volksbankenorganisation möglich. Losbestellungen sind direkt beim Sparverein möglich. Beim Dauerauftrag gibt der Kunde wie beim Einzelkauf an, wie viele Lose monatlich per Dauerauftrag gekauft werden sollen. Die Zuteilung der Losnummern erfolgt ebenfalls in Folge. Der Kunde kann eine 2-stellige Startendziffer vorgeben. Daueraufträge können geändert oder gelöscht werden. Die Daueraufträge werden zum 1. oder zum 15. eines Monats ausgeführt. In allen Fällen werden die gekauften Losnummern automatisch auf den Kontoauszügen bekannt gegeben.

5. Automatische Gutschrift des Sparguthabens
Ab einem Sparguthaben von 50,00 € wird das Sparguthaben automatisch nach der betreffenden Auslosung dem vorgegebenen Gutschriftskonto gutgeschrieben.

6. Automatische Gewinngutschrift
Es erfolgt pro Auslosungsmonat eine Überprüfung der Gewinnlose und somit nach der Auslosung eine automatische Gewinngutschrift auf das vorgegebene Gutschriftskonto. Über Sachgewinne informieren wir nach der Auslosung schriftlich.

7. Der Kauf von Gewinnlosen ist für Kunden der saarländischen Sparkassen oder Genossenschaftsbanken gebührenfrei
Für Kunden der saarländischen Sparkassen oder Volksbanken entstehen keine Kosten beim Erwerb von Gewinnlosen; alle Buchungen aus dem GewinnSparen werden postengebührenfrei ausgeführt. Bei Kunden anderer Kreditinstitute können Kontogebühren für den Lastschrifteinzug anfallen.

8. Sicherungsmaßnahmen
Umfangreiche Sicherungsmaßnahmen verhindern den missbräuchlichen Umgang mit der GewinnSparCard. Im Magnetstreifen der GewinnSparCard sind außer der Kartennummer keine Informationen gespeichert. Bei Verlust der Gewinn SparCard kann diese gesperrt werden. Ist eine GewinnSparCard gesperrt, können mit dieser Karte weder Gewinnlose gekauft noch Informationen abgerufen werden. Durch die kontoführende saarländische Sparkasse oder Volksbank kann vom Sparverein eine neue GewinnSparCard angefordert werden. Kunden anderer Kreditinstitute müssen ihre neue GewinnSparCard direkt beim Sparverein anfordern. Die neue GewinnSparCard erhält eine neue Kartennummer. Kundendaten, wie zum Beispiel Adressdaten oder Kontonummern, können vom Kontoinhaber nur bei der kontoführenden saarländischen Sparkasse oder Volksbank geändert werden, bei Kunden anderer Kreditinstitute müssen die Änderungen über den Sparverein erfolgen..

9. Satzung und Bestimmungen
Die Satzung sowie die Bestimmungen über die Prämienausschüttung und Ausspielung sind in den saarländischen Volksbanken und Sparkassen vorrätig bzw. liegen dort zur Einsichtnahme aus. Im Internet stehen sie unter www.sparverein.de zur Verfügung.
Link zur Satzung
Link zu den GewinnSpar-Bestimmungen des Sparverein Saarland e.V.

10. Informationen über Spielsucht, Prävention und Behandlungsmöglichkeiten
Glücksspiel kann süchtig machen. Die Teilnahme am GewinnSparen ist für Minderjährige unzulässig. Maximaler Verlust pro Los: 0,5 Euro. Gewinnchance auf einen der Hauptgewinne 1:117.000 (Gewinne mit 7-stelligen Losnummern). Spielen Sie nicht bis zur Sucht! Informationen und Hilfe finden Sie bei: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Ostmerheimer Str. 220, 51109 Köln; Bundesministerium für Gesundheit, Friedrichstr. 108, 10117 Berlin; im Internet unter www.bzga.de oder www.spielen-mit-vernunft.de sowie telefonisch, kostenlos und anonym unter der Hotline 0800-13 72 700.

Bei weiteren Fragen können Sie sich auch an den Sparverein Saarland e.V. wenden.

Ich habe die Teilnahmebedingungen gelesen und bin mit ihnen einverstanden:

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Gewinnzahlen

Sparmonat Juni 2010
1120817Peugeot 207 CC
10862815000 Euro
15079971000 Euro
1059117500 Euro
  51638100 Euro
   985750 Euro
    82410 Euro
     325 Euro
     415 Euro
     565 Euro
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