Anmeldung zum GewinnSparen

Teilnahmeerklärung

Ich will am GewinnSparen teilnehmen und bitte um Ausstellung einer persönlichen GewinnSparCard, welche mich als GewinnSparer ausweist. Die Einzelheiten des GewinnSparens sind in den Teilnahmebedingungen und den Bestimmungen über die Gewinnausschüttung und –ausspielung geregelt. Diese kann ich am Schalter oder im Internet unter www.sparverein.de einsehen oder sie werden mir auf Wunsch vom Sparverein Saarland e.V. ausgehändigt.

Der Gegenwert der von mir erworbenen GewinnSpar-Lose wird meinem Girokonto belastet.
Hiermit ermächtige ich den Sparverein Saarland e.V. dazu, Zahlungen von meinem Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Sparverein auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Die Mandatsreferenz wird mir separat mitgeteilt. Wenn infolge mangelnder Kontodeckung eine Lastschriftrückgabe erfolgt, können evtl. anfallende Auslagen vom Sparverein Saarland e.V. mir gegenüber geltend gemacht werden. Im Falle eines Lastschriftrückgangs besteht kein Anspruch auf eventuelle Gewinne. Es obliegt dem Sparverein im Falle einer Lastschriftrückgabe den Spieler von zukünftigen Teilnahmen an der Lotterie auszuschließen.

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Spielteilnahme ab 18 Jahren. Glücksspiel kann süchtig machen. Unabhängige Hilfsangebote unter www.check-dein-Spiel.de. Gewinnchance auf einen der Hauptgewinne: 1:155.000 (Gewinne mit 7-stelligen Losnummern). Weitere spielrelevante Informationen unter www.sparverein.de/rechtliches

Einwilligung in die Datenübermittlung

Ich bin damit einverstanden, dass die zur Abwicklung dieser Vereinbarung benötigten Daten wie Adresse, IBAN, Gewinn, Sparbeitrag, Losnummern und institutsspezifische Parameter (z.B. Personennummer, Kundenberaterzuordnung, Filialkennung) von dem Kreditinstitut an den Sparverein Saarland e.V. und umgekehrt sowie an die mit der Datenverarbeitung betrauten Rechenzentren des Sparvereins und der Kreditinstitute übermittelt werden. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht.

Teilnahmebedingungen

1. Mitgliedschaft

Natürliche Personen, die ein GewinnSpar-Los erwerben und die Bedingungen für das GewinnSparen erfüllen, werden Mitglieder des Sparverein Saarland e.V. Bedingung für die Mitgliedschaft im Sparverein Saarland e.V. ist ein Girokonto bei einem saarländischen Kreditinstitut. Dadurch ist eine eindeutige Spieleridentifizierung gewährleistet. Mitglied kann nur werden, wer volljährig ist. Diese Voraussetzung wird beim Registrierungsvorgang anhand der dem kontoführenden Institut vorliegenden Informationen und Kundendaten überprüft. Bei Fremdkunden (keine Bankverbindung bei einer saarl. Sparkasse oder Volksbank) erfolgt die Überprüfung mittels zugelassenem Altersverifikationsverfahren durch den Sparverein Saarland e.V.

2. Teilnahme am GewinnSparen

GewinnSpar-Lose gibt es mittels Dauerauftrag oder per Einzelkauf (s. Nr.4). Die Grundlage zur Teilnahme ist das Vorhandensein eines Girokontos zur Abbuchung der gekauften GewinnSpar-Lose bzw. der Gutschrift der Gewinne und Sparbeiträge. Abweichend vom Girokonto kann als Gutschriftskonto auch ein Sparkonto oder sonstiges Sparprodukt angegeben werden.
Die Geldgewinne werden entsprechend den Kundenangaben nach jeder Auslosung dem jeweiligen Konto gutgeschrieben (s. Nr. 5).
Darüberhinaus können GewinnSpar-Lose im Internet auf www.sparverein.de erworben werden.
Hierzu sind persönliche Login-Daten erforderlich. Diese werden nach erfolgreicher Anmeldung automatisch dem GewinnSparer zugesandt.

Registrierung der Kunden von saarländischen Sparkassen und Volksbanken:

Die Gewinnspar-Lotterie wird von den teilnehmenden Mitgliedsinstituten des Sparvereins (Sparkassen und Volksbanken) oder per Loskauf beim Sparverein Saarland e.V. (Kunden anderer Institutsgruppen) angeboten. Loskäufe können nur nach vorheriger, schriftlicher Anmeldung bei einem Mitgliedsinstitut oder beim Sparverein erfolgen. Zur Teilnahme am GewinnSparen ist ein Girokonto zwingend erforderlich. Die bestehende Bankverbindung und die damit verbundenen Kundendaten dienen zur Alters- und Identitätskontrolle. Die Anmeldungen der Sparkassen- oder Volksbankenkunden die beim Sparverein direkt oder elektronisch auf www.sparverein.de eingehen, werden zur Prüfung und Registrierung an das jeweilige kontoführende Mitgliedsinstitut weitergeleitet. Nach erfolgreicher Datenverifizierung durch einen Bankmitarbeiter (bei Sparkassen und Volksbanken) wird der Kunde vom Mitgliedsinstitut im OPS-System des Sparvereins registriert und erhält im Anschluss eine persönliche Kundenkarte (GewinnSparCard) mit individuellem Internetpasswort.

Registrierung von Kunden anderer Kreditinstitute mit Wohnsitz im Saarland:

Sollte sich ein Kunde eines anderen Kreditinstitutes anmelden, überprüft der Sparverein Saarland e.V. das Alter und die Identität mittels Face-to-face-Kontrolle (z.B. Postident). Nach erfolgreicher Überprüfung registriert ein Mitarbeiter des Sparvereins den Kunden im OPS-System. Erst dann erhält der GewinnSparer seine persönliche Kundenkarte und ein Internetpasswort per Post.

Die Übersendung des Internetpassworts erfolgt in allen Fällen per Einschreiben oder es wird eigenhändig übergeben.

Eine Teilnahme von Minderjährigen ist somit in allen Fällen ausgeschlossen.

3. Die persönliche GewinnSparCard

Die Erstellung einer persönlichen GewinnSparCard ist Voraussetzung für die Teilnahme am GewinnSparen. Dabei werden die benötigten Daten des Kunden erfasst und geprüft (Adressdaten, IBAN, BIC, Geburtsdatum); ferner sind die Abwicklungskonten des Kunden anzugeben. Es können unterschiedliche Konten oder jeweils dasselbe Konto (Girokonto) angegeben werden. Die GewinnSparCard wird mit dem Namen des Kunden und der individuellen Kartennummer personalisiert und zusammen mit einem persönlichen Internetpasswort zugesandt. Nach entsprechender Registrierung (s. Nr. 2) können Kunden im geschützten Kundenbereich auf www.sparverein.de online GewinnSpar-Lose kaufen, die Gewinn-/Kaufhistorie bzw. Losnummern einsehen und Kontodaten (Abbuchungskonten, Gutschriftskonten) abfragen.
Darüber hinaus können individuelle Spiellimits (Tages-/Wochen-/Monatslimits) im geschützten Kundenbereich durch den GewinnSparer angegeben und geändert werden. Eine Erhöhung der Spiellimits wird erst nach einer Schutzfrist von sieben Tagen wirksam. Zur Einrichtung von Spiellimits wird der GewinnSparer bei der Anmeldung aufgefordert.

Bei der Anmeldung wird der Spieler darauf hingewiesen, dass die Weitergabe der zum Online-Spiel nötigen Zugangsdaten (Kundenkarte / Internetpasswort) untersagt ist. Weiter wird er darüber informiert, dass im Falle der unerlaubten Nutzung der Zugangsdaten erhebliche finanzielle Risiken für ihn entstehen können.

4. Der Einzelkauf und der Dauerauftrag

Beim Einzelkauf gibt der Kunde an wie viele GewinnSpar-Lose er kaufen möchte. Die Losnummern werden in Folge vergeben. Über den Kauf erhält er auf Wunsch einen Quittungsbeleg. Einzelkäufe sind institutsübergreifend am Schalter innerhalb der saarländischen Sparkassen- und Volksbanken möglich.

Darüber hinaus können Einzelloskäufe nach Registrierung (s. Nr. 1) und Identifizierung (Kartennummer und Internetpasswort) im Internet oder telefonisch getätigt werden.
Vor jedem Loskauf ist eine Authentifizierung des Spielers, mittels persönlichen Login-Daten (Kartennummer und Internetpasswort) erforderlich. Beim Dauerauftrag gibt der Kunde an wie viele Lose monatlich per Dauerauftrag gekauft werden sollen. Die Mindestloszahl zum Abschluss eines Dauerauftrags beträgt 5 GewinnSpar-Lose. Die Zuteilung der Losnummern erfolgt ebenfalls in Folge. Der Kunde kann eine zweistellige Startendziffer vorgeben. Daueraufträge können geändert oder gelöscht werden. Die Daueraufträge werden zum 1. oder zum 15. eines Monats ausgeführt. In allen Fällen werden die gekauften Losnummern automatisch auf den Kontoauszügen bekannt gegeben. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit Spielquittungen im geschützten Bereich auf www.sparverein.de einzusehen (auch rückwirkend) und auszudrucken.

5. Automatische Gutschrift des Sparguthabens und Gewinnbenachrichtigung

Ab einem Betrag von 20,00 € wird das Sparguthaben automatisch nach der betreffenden Auslosung dem vorgegebenen Gutschriftskonto gutgeschrieben. Darüber hinaus erfolgt eine automatische Gutschrift der Sparbeiträge, wenn auf dem jeweiligen Kundenkonto ein Jahr lang keine Käufe vollzogen wurden.
Nach 36 Monaten Inaktivität wird das Sparvereins-Kundenkonto automatisch gelöscht.
Die Umbuchung evtl. Restbeträge (Sparbeitrag) erfolgt auf das angegebene Sparbeitrags-Gutschriftskonto.

Es erfolgt pro Auslosungsmonat eine Überprüfung der GewinnSpar-Lose und somit nach der Auslosung eine automatische Gewinngutschrift der Geldgewinne auf das vorgegebene Gutschriftskonto. Über Sachgewinne und Geldgewinne ab 100,-- Euro informiert der Sparverein Saarland e.V. nach der Auslosung schriftlich.

6. Sicherungsmaßnahmen

Umfangreiche Sicherungsmaßnahmen verhindern den missbräuchlichen Zugriff auf das Kundenkonto und gewährleisten einen bestmöglichen Spielerschutz. Auf der GewinnSparCard sind außer der Kartennummer und dem Namen des GewinnSparers keine Informationen angegeben. Bei Verlust der GewinnSparCard kann diese gesperrt werden. Ist eine GewinnSparCard gesperrt, können mit dieser Karte weder GewinnSpar-Lose gekauft, noch Informationen abgerufen werden. Durch die kontoführende saarländische Sparkasse oder Volksbank kann im OPS-System eine neue GewinnSparCard angefordert werden. Kunden anderer Kreditinstitute müssen ihre neue GewinnSparCard direkt beim Sparverein Saarland e.V. anfordern. Die neue GewinnSparCard erhält eine neue Kartennummer und ein neues Internetpasswort, alle anderen verknüpften Daten (Abbuchungs-/Gutschriftskonten) werden automatisch übernommen. Kundendaten, wie z.B. Adressdaten, Namensänderungen oder IBAN/BIC, können vom Kontoinhaber nur bei der kontoführenden saarländischen Sparkasse oder Volksbank geändert werden, bei Kunden anderer Kreditinstitute müssen die Änderungen über den Sparverein Saarland e.V. erfolgen.
Im Internet ist der Höchsteinsatz aus Gründen des Spielerschutzes auf 1.000 Euro Lotterieanteil pro Monat begrenzt.

7. Satzung und Bestimmungen

Die Satzung sowie die Bestimmungen über die Prämienausschüttung und Ausspielung sind Bestandteile dieser Vereinbarung. Sie sind in den saarländischen Sparkassen und Volksbanken vorrätig bzw. liegen dort zur Einsichtnahme aus. Im Internet stehen sie unter www.sparverein.de zur Verfügung und können von dort ausgedruckt oder dauerhaft gespeichert werden.

8. Informationen über Spielsucht, Prävention und Behandlungsmöglichkeiten

GewinnSparer können individuelle Verlustlimits (Tages-/Wochen-/Monatslimits) im persönlichen Online-Kundenbereich angeben. Eine Erhöhung der Spiellimits wird erst nach einer Schutzfrist von sieben Tagen aktiv.
Im Online-Kundenbereich, auf Spielquittungen und auf Werbematerialien werden Hinweise zur Suchtgefährdung und zu Behandlungsmöglichkeiten veröffentlicht. Der Sparverein Saarland e.V. hält darüber hinaus ein Sozialkonzept mit weiteren Angaben zum Spielerschutz vor.

Glücksspiel kann süchtig machen.
Die Teilnahme am GewinnSparen ist für Minderjährige unzulässig. Maximaler Verlust pro Los: 0,5 Euro (20% des Einsatzes). Gewinnchancen auf einen der Hauptgewinne 1:155.000 (Gewinne mit siebenstelligen Losnummern).

Informationen und Hilfe finden Sie bei:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Maarweg 149 - 161, 50825 Köln; Bundesministerium für Gesundheit, Friedrichstr. 108, 10117 Berlin; im Internet unter www.bzga.de oder www.spielen-mit-vernunft.de sowie telefonisch, kostenlos und anonym unter der Hotline 0800-13 72 700.

9. Änderungen

Änderungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der zuständigen Glücksspielaufsichtsbehörde. Sie werden dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens in Textform mitgeteilt. Die Mitteilung kann auf elektronischem Wege oder auf dem Kontoauszug der teilnehmenden Sparkasse oder Volksbank erfolgen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens in Textform gegenüber der teilnehmenden Sparkasse oder Volksbank bzw. dem Sparverein angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird der Sparverein bei Änderungen besonders hinweisen.

Den jeweils aktuellen Stand der Teilnahmebedingungen kann der GewinnSparer auf der Internetseite des Sparvereins Saarland e.V. (unter www.sparverein.de/Teilnahmebedingungen) und bei allen saarländischen Sparkassen und Volksbanken einsehen.


- Gültig ab dem 01. Juli 2019 -

Ergänzende Teilnahmebedingungen Sparerein Saarland e.V. für den Vertragsschluss im Fernabsatz

1. Allgemeines

1.1 Die nachstehenden Teilnahmebedingungen gelten für den Erwerb und das Einlösen von Gewinn-Spar-Losen im Fernabsatz z.B. über die Seite des Sparvereins unter https://www.sparverein.de. Die in unserem Online-Shop und auf unserer Internetseite aufgeführten und vom zuständigen Ministerium genehmigten Teilnahmebedingungen (nachfolgend: genehmigte Teilnahmebedingungen) genießen Vorrang vor diesen ergänzenden Teilnahmebedingungen (https://www.sparverein.de/_templates/misc/Teilnahmebedingungen.pdf). Bei Widersprüchen zwischen den Teilnahmebedingungen und diesen ergänzenden Teilnahmebedingungen genießen die genehmigten Teilnahmebedingungen Vorrang. Die nachfolgenden Bedingungen dienen primär als Ergänzung der genehmigten Teilnahmebedingungen im Hinblick auf den Fernabsatz im elektronischen Geschäftsverkehr.

1.2. Bitte beachten Sie die Informationen über Spielsucht, Prävention und Behandlungsmöglichkeiten aus den genehmigten Teilnahmebedingungen (Ziffer 8) sowie die Sicherungsmaßnahmen (Ziffer 6).

1.3. Anbieter der Seite und des Online-Vertriebs unter https://sparverein.de ist der Sparverein Saarland e.V., Heinrich-Barth-Str. 28, 66115 Saarbrücken, Vereinsregister Amtsgericht Saarbrücken VR 2503 (nachfolgend: SPARVEREIN). Hauptzweck des Vereins ist der Lotteriebetrieb in Form des GewinnSparens. Für weitere Details verweisen wir auf die Satzung des Vereines und die genehmigten Teilnahmebedingungen.

1.4. Alle über die Seite des Sparvereins abgeschlossenen Verträge werden mit dem SPARVEREIN und dem Käufer (nachfolgend: GEWINNSPARER) geschlossen. Bei GEWINNSPARERN gemäß Ziffer 2.1.1 wird das Kreditinstitut gem. Ziffer 2.1.1 ebenfalls Vertragspartner.

1.5. Diese AGB enthalten spezielle Regelungen für GEWINNSPARER, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind (nachfolgend: UNTERNEHMER). Diese speziellen Klauseln für den geschäftlichen Verkehr sind durch eine explizite Bezugnahme auf UNTERNEHMER gekennzeichnet und gelten nicht für Geschäfte mit Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB.

1.6. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der GEWINNSPARER erkennt der SPARVEREIN nicht an, es sei denn, der SPARVEREIN hätte diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

1.7. Das Angebot des SPARVEREIN zielt auf den Abschluss eines staatlich genehmigten Lotterie- und Ausspielvertrags im Sinne des § 763 BGB ab.

1.8. Bei dem Loskauf handelt es sich um einen so genannten Hoffnungskauf. Eine Annahme des Kaufangebotes nach Ziehung der Zahlen ist nicht mehr möglich. Geschenk-Lose müssen innerhalb von 2 Jahren nach dem Kauf durch den Begünstigten eingelöst werden. Eine Verlängerung über den genannten Zeitraum hinaus ist nicht möglich.

2. Teilnahmeberechtigung

2.1. Erläuternd zu Ziffer 1 der genehmigten Teilnahmebedingungen gelten aus Gründen des Glücks-spiel-Schutzes als teilnahmeberechtigt ausschließlich natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (Volljährige), die entweder

    2.1.1. über eine Bankverbindung bei einer saarländischen Sparkasse oder Volksbank verfügen oder

    2.1.2. ihren Wohnsitz im Saarland haben und über eine Bankverbindung bei einem anderen Kreditinstitut verfügen.

2.2. Im Falle von Ziffer 2.1.1 (GewinnSparer von Mitgliedsinstituten) kann der GewinnSparer die Lose und Geschenk-Lose einzeln oder per Losabo – online beim SPARVEREIN oder den Mitgliedsinstituten sowie am Schalter der Mitgliedsinstitute erwerben. Der Vertrag kommt zwischen dem SPARVEREIN, dem GEWINNSPARER und zusätzlich dem jeweiligen Mitgliedsinstitut (regionale Sparkasse oder regionale Volksbank) zustande, bei dem der Kunde seine Bankverbindung hat.

2.3. Im Falle von Ziffer 2.1.2 (GEWINNSPARER von Fremdbanken) kann der GEWINNSPARER die Lose und Geschenk-Lose ausschließlich einzeln oder per Losabo online erwerben. Der Kauf an einem Schalter eines Mitgliedsinstituts ist nicht möglich. Der Vertrag kommt ausschließlich zwischen dem GEWINNSPARER und dem SPARVEREIN zustande.

2.4. Von der Teilnahme am GewinnSparen sind GEWINNSPARER ausgeschlossen, die den Ausschlusskriterien oder Beendigungsgründen gemäß Ziffer 3 unterliegen, oder deren GewinnSpar-Card gemäß Ziffer 4 (vorübergehend) gesperrt worden ist.

2.5. Der GEWINNSPARER ist verpflichtet, Äenderungen seiner Bankverbindung, insbesondere einen Wechsel des Kreditinstituts oder einen Adresswechsel, dem kontoführenden Mitgliedsinstitut (bei Fremdkunden dem SPARVEREIN) rechtzeitig mitzuteilen.

2.6. Der SPARVEREIN behält sich vor GEWINNSPARER von Fremdbanken nicht zum GewinnSparen zuzulassen. Der SPARVEREIN wird eine entsprechende Ablehnung begründen und diese auf ausschließlich auf sachliche Gründe (z.B. bei unvollständigen oder fehlenden Unterlagen) stützen

3. Ausschlusskriterien & Beendigungsgründe

3.1. Von der Teilnahme bzw. Anmeldung am GewinnSparen ausgeschlossen sind GEWINNSPARER, die

    3.1.1. gemäß diesen Teilnahmebedingungen (insbesondere gemäß Ziffer 4 dieser ergänzenden Teilnahmebedingungen) dauerhaft gesperrt worden sind;

    3.1.2. bei denen der Verdacht auf Missbrauch des GewinnSparens besteht, insbesondere dann, wenn eine Glücksspielsucht oder die Weitergabe von Losen zur Förderung von Glücksspielsucht vorliegen oder Geldwäsche-Tatbestände zu vermuten sind.

3.2. Die Teilnahme am GewinnSparen ist nicht (mehr) möglich, wenn der GEWINNSPARER im Sinne der Ziffer 2.1.1 dieser ergänzenden Teilnahmebedingungen, der keinen Wohnsitz im Saarland hat, kein Bankkonto bei einem Mitgliedsinstitut mehr besitzt. Eine Teilnahme ist ebenfalls nicht (mehr) möglich, wenn der GEWINNSPARER im Sinne der Ziffer 2.1.2 dieser ergänzenden Teilnahmebedingungen seinen Wohnsitz außerhalb des Saarlandes verlegt.

3.3. In folgenden Fällen muss vor der weiteren Teilnahme am GewinnSparen eine neues GewinnSparKonto angelegt werden.

    3.3.1. wenn der GEWINNSPARER von einem Mitgliedsinstitut zu einem anderen Mitgliedsinstitut wechselt, muss das neue Mitgliedsinstitut eine Neuanlage durchführen, soweit der GEWINNSPARER dies beantragt. Beantragt der GEWINNSPARER keine Neuanlage, ist eine Teilnahme nicht mehr möglich;

    3.3.2. wenn der GEWINNSPARER seinen Wohnsitz im Saarland hat und von einem Mitgliedsinstitut zu einer Fremdbank wechselt, wird der SPARVEREIN den GEWINNSPARER neu anlegen, soweit dieser dies beantragt. Beantragt der GEWINNSPARER keine Neuanlage, ist eine Teilnahme nicht mehr möglich.

4. Sperrung, Maßnahmen und Ausschlussgründe

4.1. Falls konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein GEWINNSPARER gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter, der Teilnahmebedingungen, der Satzung des SPARVEREIN und/oder diese ergänzenden Teilnahmebedingungen verletzt hat, behält sich der SPARVEREIN, z.B. zum Schutz von anderen GEWINNSPARERN, dem GEWINNSPARER selbst oder sonstigen Dritten vor, die nachfolgenden Maßnahmen zu ergreifen:

    4.1.1. Verwarnung des GEWINNSPARERS;

    4.1.2. Vorübergehender Ausschluss von der Teilnahme am GewinnSparen;

    4.1.3. Vorläufige Sperrung des Nutzerkontos eines GEWINNSPARERS für bis zu 12 Kalendermonate; für bis zu drei Kalendermonate;

    4.1.4. Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund.

4.2. Bei der Wahl einer Maßnahme berücksichtigt der SPARVEREIN die berechtigten Interessen des betroffenen GEWINNSPARERS, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der GEWINNSPARER den Verstoß nicht verschuldet hat.

4.3. Der SPARVEREIN kann einen GEWINNSPARER endgültig von der Teilnahme am GewinnSparen und der Nutzung des Logins ausschließen (fristlose Kündigung), wenn

    4.3.1. er falsche Kontaktdaten innerhalb seiner Anmeldung hinterlegt hat (z.B. durch Identitätsfälschung);

    4.3.2. er seinen GEWINNSPARER-Login auf einen Dritten übertragen hat oder Dritten hierzu Zugang gewährt, insbesondere dann, wenn dies zur Umgehung der glücksspielrechtlichen Vorschriften oder Vorschriften zum Schutz von Minderjährigen dienen soll;

    4.3.3. er andere NUTZER, den SPARVEREIN oder eines der Mitgliedsinstitute in erheblichem Maße schädigt;

    4.3.4. er wiederholt gegen diese ergänzenden Teilnahmebedingungen oder andere Vereinbarungen mit dem SPARVEREIN verstößt und der SPARVEREIN ihn hierauf zumindest in Textform unter Setzung einer angemessenen Frist hingewiesen und zur Unterlassung / Beseitigung aufgefordert hat;

    4.3.5. ein anderer wichtiger Grund vorliegt.

4.4. Nachdem ein GEWINNSPARER endgültig durch eine fristlose Kündigung gesperrt wurde, besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung des gesperrten GEWINNSPAR-Kontos.

4.5. Eine Sperrung oder Kündigung hat keine Auswirkungen auf die bis zum Zeitpunkt der Kündigung entstandenen Gebührenansprüche des SPARVEREINS gegenüber dem GEWINNSPARER. Für die Zeitspanne einer vorübergehenden Sperrung entfallen auch die Verpflichtungen zum Losbezug.

5. Registrierung für GEWINNSPARER der saarländischen Sparkassen und Volksbanken

5.1. Die nachfolgenden Regelungen gelten für alle GEWINNSPARER im Sinne der Ziffer 2.1.1 dieser ergänzenden Teilnahmebedingungen.

5.2. Interessenten am GewinnSparen können sich über das unter https://www.sparverein.de/das_system/anmeldung.php hinterlegte Formular für die Teilnahme am GewinnSparen anmelden. Alternativ kann ein Anmeldeformular bei unseren Mitgliedsinstituten online oder am Bankschalter ausgefüllt werden.

5.3. Auf Basis der im Online-Formular bzw. im Anmeldeformular getätigten Angaben werden dem GEWINNSPARER alle weiteren notwendigen Unterlagen elektronisch (z.B. per E-Mail) oder auf dem Postweg übersendet. Die Unterlagen kann der GEWINNSPARER ausgefüllt bei seiner Sparkasse oder Volksbank abgeben bzw. elektronisch (z.B. per E-Mail), per Post oder Fax auch direkt an den SPARVEREIN senden.

5.4. Die Anlage des GEWINNSPARERS erfolgt durch das kontoführende Mitgliedsinstitut im OPS-System. Soweit Sie eine Registrierung im Sinne der Ziffer 2.1.1 an den Sparverein übersenden, wird dieser die Unterlagen an das Mitgliedsinstitut weiterleiten.

5.5. Bei GEWINNSPARERN von Mitgliedsinstituten überprüft das Mitgliedsinstitut die im Formular getätigten Angaben durch einen manuellen Abgleich mit den bei dem Mitgliedsinstitut hinterlegten Daten. Das Mitgliedsinstitut selbst führt hierbei die Verifizierung der Angaben durch. Bei Zweifeln an den Angaben werden das Mitgliedsinstitut oder der SPARVEREIN den GEWINNSPARER kontaktieren. Im Falle einer Online-Anmeldung auf der Website des Sparvereins ist eine Legitimation auch über ein geeignetes Verfahren (z.B. Schufa Identitätscheck oder PostIdent) möglich. Das Ergebnis der Abfrage wird mit der Online-Anmeldung an das Mitgliedsinstitut zur weiteren Überprüfung und Kundenanlage weitergeleitet.

5.6. Der SPARVEREIN wird nach Abschluss der Prüfung den GEWINNSPARER über das Ergebnis informieren. Im Falle der positiven Prüfung erhält der GEWINNSPARER seine persönliche „GewinnSparCard“ und das Passwort elektronisch oder auf dem Postweg. Mit den Informationen der GewinnSparCard und dem Passwort kann der GEWINNSPARER zukünftig einloggen, um GewinnSpar-Lose zu erwerben. Im Falle der Ablehnung wird der GewinnSparer elektronisch oder per Post über die Ablehnung informiert.

6. Registrierung für GEWINNSPARER anderer Kreditinstitute mit Wohnsitz im Saarland

6.1. Die nachfolgenden Regelungen gelten für alle GEWINNSPARER im Sinne der Ziffer 2.1.2 dieser ergänzenden Teilnahmebedingungen.

6.2. Interessenten am GewinnSparen können sich über das unter https://www.sparverein.de/das_system/anmeldung.php hinterlegte Formular für die Teilnahme am GewinnSparen anmelden. Zudem muss der Kunde im Rahmen der Anmeldung seine Bankdaten (Kreditinstitut, IBAN) und – soweit abweichend – die Gutschriftskonten für die Sparbeiträge und die Gewinnauszahlung angeben. Zudem muss er angeben, ob er ein Losabo möchte oder nur einzelne Lose erwerben möchte.

6.3. Auf Basis der im Online-Formular getätigten Angaben werden dem GEWINNSPARER alle weiteren notwendigen Unterlagen elektronisch (z.B. per E-Mail) oder auf dem Postweg zugestellt. Die entsprechenden Anmeldeunterlagen inklusive des SEPA-Mandates können anschließend an den SPARVEREIN unterschrieben per Post, Fax oder E-Mail gesendet werden.

6.4. Zur Legitimation und Altersüberprüfung wird auf ein geeignetes Verfahren (z.B. PostIdent, Schufa Identitätscheck) zurückgegriffen. Die entsprechende Vorgehensweise wird dem GEWINNSPARER im Rahmen der Anmeldung mitgeteilt.

6.5. Nach Eingang des Formulars beim Sparverein wird der Sparverein das Formular prüfen und die im Rahmen des Glücksspiels notwendigen Hintergrundprüfungen vornehmen. Die Prüfung kann aufgrund des notwendigen Umfangs einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen und erfolgt grundsätzlich durch einen manuellen Abgleich.

6.6. Der SPARVEREIN wird nach Abschluss der Prüfung den GEWINNSPARER über das Ergebnis informieren. Im Falle der positiven Prüfung erhält der GEWINNSPARER seine persönliche „GewinnSparCard“ und das Passwort elektronisch oder auf dem Postweg. Mit den Informationen der GewinnSparCard und dem Passwort kann der GEWINNSPARER zukünftig, um GewinnSpar-Lose erwerben.

7. Login

7.1. Zum Kauf von GewinnSpar-Losen kann sich der GEWINNSPARER mit der Nummer auf der GewinnSparCard und dem übersendeten Passwort auf der Seite des SPARVEREIN https://www.sparverein.de/index.php oder der Seite des kontoführenden Mitgliedsinstituts einloggen.

7.2. Das Passwort kann jederzeit im persönlichen GewinnSpar-Konto abgeändert werden. Soweit der GEWINNSPARER den Missbrauch seines Passwortes feststellt bzw. vermutet, kann er sich jederzeit telefonisch oder per E-Mail an den Sparverein oder das Mitgliedsinstitut wenden. Zur Kommunikation ist – soweit möglich – die bei uns hinterlegte E-Mail Adresse bzw. Telefonnummer zu verwenden.

7.3. Soweit der GEWINNSPARER sein Passwort vergessen hat, kann er sich unter https://www.sparverein.de/ops/neues_passwort.php unter Angabe der Kartennummer der GewinnSparCard und der Beantwortung von Sicherheitsfragen (z.B. Geburtsdatum, letzte Ziffern der IBAN bzw. Kontonummer etc.) ein neues Passwort erstellen lassen.

7.4. Nach dem Login kann der GEWINNSPARER den Online-Bereich nutzen, um GewinnSpar-Lose zu erwerben.

7.5. Die Nummer der GewinnSpar-Card und das Passwort des Nutzerkontos sind geheim zu halten. Sollten Dritte dennoch Zugang zu dem Login des GEWINNSPARERS erhalten oder der GEWINNSPARER sonstige Anhaltspunkte für den Missbrauch seines Nutzerkontos haben, muss der GEWINNSPARER den SPARVEREIN umgehend darüber informieren und seine Zugangsdaten ändern. Der GEWINNSPARER trägt die vollständige Verantwortung für alle Aktivitäten unter seinem GewinnSparKonto.

8. Vertragsschluss – Online (Elektronischer Geschäftsverkehr)

8.1. Im Shop auf https://www.sparverein.de bietet der Sparverein verschiedene Optionen im Hinblick auf den Kauf von GewinnSpar-Losen an. So können z.B. Los-Pakete für die einmalige Teilnahme oder einen längeren Zeitraum (Jahreslose-GeschenkLos; Abo-Lose) gebucht werden. Die konkret anfallenden Kosten bzw. Optionen und die damit verbundene Anzahl an zur Spielteilnahme berechtigenden Losen ergeben sich unmittelbar aus der entsprechenden Produktseite.

8.2. Die auf der Produktseite ausgeführten Preise beinhalten bereits die gesetzliche Mehrwertsteuer und sind Verbraucherendpreise.

8.3. Nach Auswahl des gewünschten Paketes erhält der GEWINNSPARER eine Zusammenfassung der von Ihm getätigten Angaben und gewählten Pakete.

8.4. Nach Prüfung und Bestätigung der Kaufabsicht kann der GEWINNSPARER den Bestellvorgang durch Klick auf den Button „zahlungspflichtig bestellen“ abschließen.

8.5. Eingabefehler, insbesondere irrtümlich in den Warenkorb eingelegte Lospakete, kann der GEWINNSPARER im Bestellprozess in den verschiedenen Schritten durch Navigation zum jeweiligen Schritt mittels der Buttons „vor“ und „zurück“ des Browsers oder des mobilen Endgeräts korrigieren.

8.6. Die Darstellung der GewinnSpar-Lose auf der Seite des SPARVEREIN stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den GEWINNSPARER zur Bestellung dar.

8.7. Der GEWINNSPARER gibt durch die Bestellung ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss über die in dem Warenkorb enthaltenen GewinnSpar-Lose ab. Der Sparverein wird den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen, z.B. per E-Mail oder als PDF-Download. Durch die Bestellbestätigung des Systems kommt das Vertragsverhältnis zu Stande. Der Preis für die gebuchte Anzahl an GewinnSpar-Losen ist zum vereinbarten Kaufzeitpunkt fällig. Bei Abo-Abschlüssen ist der Preis ebenfalls zum jeweils im Angebot genannten Kaufzeitpunkt fällig (1. oder 15. des Monats). Beim Geschenk-Los ist der Preis nach der Aktivierung durch den Beschenkten zum jeweils nächsten Kaufzeitpunkt fällig.

8.8. Der Vertrag im Hinblick auf die Bestellung der GewinnSpar-Lose kommt zu Stande mit dem SPARVEREIN und im Falle der Ziffer 2.1.1 auch mit dem entsprechenden Mitgliedsinstitut.

8.9. Die Vertragssprache ist Deutsch.

9. Vertragsschluss bei einem Mitgliedsinstitut (Vertrag außer Haus)

9.1. Ein Vertragsabschluss kann auch bei einem Mitgliedsinstitut erfolgen. Bei diesem kann das An-meldeformular abgeholt, ausgefüllt und abgegeben werden. Selbstverständlich kann der GEWINNSPARER das Anmeldeformular auch per Post oder E-Mail dem Sparverein zukommen lassen.

9.2. Nach der Registrierung kann der GEWINNSPARER über seinen Bankberater bzw. am Schalter die Bestellung der gewünschten Lose bzw. Abo-Lose in Auftrag geben.

9.3. Der Vertrag kommt unmittelbar nach Einpflege des Vertrages durch das Mitgliedsinstitut in die Systeme des SPARVEREIN zustande und gilt für die jeweils gebuchte(n) Ziehung(en).

10. Vertragsschluss via Telefon (Fernabsatzvertrag)

10.1. Der GEWINNSPARER kann eine Bestellerklärung über den Kauf von GewinnSpar-Losen auch telefonisch gegenüber dem Sparverein abgeben.

10.2. Eine Bestellung ist nur über die auf offiziellem Weg vom SPARVEREIN kommunizierten Kanäle und Telefonnummern möglich. Eine Bestellung über abweichende Rufnummern ist nicht möglich.

10.3. Im Rahmen der telefonischen Bestellung wird der SPARVEREIN in einem ersten Schritt Daten des GEWINNSPARERS erfassen und mit den im System vorhandenen Daten abgleichen. Zum Zwecke der Identifizierung der Person werden durch den SPARVEREIN zusätzlich Sicherheits-abfragen gestellt. Soweit der GEWINNSPARER die Sicherheitsfragen nicht korrekt beantwortet, ist keine Losbestellung möglich.

10.4. Der GEWINNSPARER kann im Hinblick auf die Buchung zwischen allen angebotenen Los-Paketen, insbesondere auch im Hinblick auf eine Abo-Bestellung, wählen.

10.5. Die Teilnahme erfolgt zum im Telefonat genannten nächsten Lostermin. Der SPARVEREIN wird die notwendige Dokumentation, wie Teilnahmebedingungen, ergänzende Teilnahmebedingungen, Vertragsbestätigung und Widerrufsrecht nach Wahl des GEWINNSPARERs per Post oder E-Mail an den GEWINNSPARER übersenden.

11. Vertragstextspeicherung & Auslieferung der GewinnSpar-Lose und Geschenk-Lose

11.1. Der Vertragstext wird vom SPARVEREIN gespeichert. Die GewinnSparCard und die Teilnahmebedingungen werden dem GEWINNSPARER gesondert in Textform (z.B. per Post oder per E-Mail) zugesandt. Die ergänzenden Teilnahmebedingungen und die Teilnahmebedingungen können auch auf der Seite des SPARVEREIN abgerufen und ausgedruckt werden.

11.2. Es gelten die für das GewinnSparen gültigen Bedingungen und Preise, wie sie auf der Seite des Sparvereins und im Online-Bestellprozess angezeigt werden.

11.3. Die auf der Seite des Sparvereins angezeigten Preise sind in Euro angegeben und enthalten die Lotteriesteuer, so wie die Reinerträge.

11.4. Der Versand des bzw. der gekauften GewinnSpar-Lose erfolgt elektronisch als digitaler Inhalt und wird dem GEWINNSPARER auch auf der Seite des Sparvereins angezeigt. Zudem wird das Geschenk-Los dem GEWINNSPARER per E-Mail zugesendet. Auch ein Download als PDF nach Abschluss der Buchung ist möglich. Die Bereitstellung des Geschenk-Loses und des damit verbundenen Aktivierungscodes erfolgt bei einem Kauf in der Regel unmittelbar nach Abschluss der Bestellung, kann jedoch aufgrund technisch notwendiger Verarbeitungsschritte bis zu 10 Minuten benötigen. Erfolgt keine zeitnahe Bereitstellung, kann sich der GEWINNSPARER telefonisch oder per E-Mail an den Sparverein wenden.

11.5. Die digitalen Geschenk-Lose berechtigen den Einlösenden zur Einlösung der GewinnSpar-Lose und zur Teilnahme am mit den GewinnSpar-Losen verknüpften GewinnSparen.

11.6. Beim Kauf digitaler Lose fallen für die Lieferung keine Versandkosten an.

12. GewinnSpar-Lose als Gutschein (Geschenk-Los) & Aktivierung des Gutscheins

12.1. Die auf der Seite des Sparvereins angebotenen Geschenk-Lose in Gutscheinform werden als Gutschein inklusive Gutscheincode per E-Mail an den GEWINNSPARER gesendet bzw. stehen zum Download bereit.

12.2. Das Geschenk-Los kann auch an Dritte (BEGÜNSTIGTE) übertragen werden, die alle die aus dem Geschenk-Los entstehenden Sparguthaben und mögliche Geld- und Sachgewinne (z.B. Fahrzeughauptgewinn) erhalten. Zu diesem Zweck muss der BEGÜNSTIGTE das Geschenk-Los auf der Seite des Sparvereins nach Eingabe seiner Daten (Vorname, Nachname, PLZ, Ort, Geburtsdatum, E-Mail Adresse und IBAN des Konto, auf das die Auszahlungen (Sparguthaben und Geldgewinne) erfolgen soll) mit dem Aktivierungscode aktivieren.

12.3. Jeder Code kann nur einmal eingelöst werden. Besteht der Verdacht, dass der Code bereits eingelöst worden ist bzw. aus technischen Gründen ein Abruf nicht möglich ist, kann man sich jederzeit zu den Geschäftszeiten an den Sparverein wenden.

12.4. Nach dem Einlösen des Geschenk-Loses ist das Geschenk-Los für die vom GEWINNSPARER (Schenkender) gebuchte Zeit aktiv. Die Auszahlung der Sparguthaben und möglicher Gewinne erfolgt automatisch auf die vom Begünstigten in der Aktivierung des Geschenk-Loses hinterlegte Bankverbindung. Bei Sachgewinnen informiert der Sparverein den berechtigten Gewinner. Bei Falschangaben hinsichtlich der Bankverbindung oder im Fall nicht aktueller Adressdaten ist der Sparverein von einer Haftung ausgenommen, soweit der BEGÜNSTIGTE nicht nachweisen kann, dass er den Verstoß nicht zu vertreten hat. Der GEWINNSPARER und der Begünstigte haben dafür Sorge zu tragen, dass Äenderungen an der Bankverbindung oder der Adresse dem Sparverein unverzüglich mitgeteilt werden.

12.5. Das Geschenk-Los ist bis zu 2 Monate nach Ende des Loszeitraums so zu speichern, dass dieses zu einem späteren Zeitpunkt auf Nachfrage des Sparvereins vorgewiesen werden kann.

12.6. Die Nutzung des Geschenk-Loses und der Login-Bereich werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Mobilfunkkosten im Sinne von anfallenden Nutzungsgebühren für das Internet können jedoch durch das erforderliche Herunterladen des GewinnSpar-Loses oder Geschenk-Loses entstehen. Die Kosten können abhängig vom Mobilfunkanbieter variieren. Die Höhe der Verbindungsentgelte ergibt sich aus dem Vertrag mit dem jeweiligen Mobilfunkanbieter.

12.7. Die Auszahlung von Sparguthaben und Gewinnen an den Begünstigten aus dem Geschenk-Los setzt die vorherige Bezahlung des konkreten Geschenk-Loses durch den GEWINNSPARER voraus. Für den Fall eines Widerrufs bzw. einer nicht fristgerechten Bezahlung des Geschenk-Los durch den GEWINNSPARER (Schenkender) (z.B. wegen fehlender Deckung o.ä.), hat der Begünstigte keinen Anspruch auf Sparguthaben und Gewinne gegenüber dem Sparverein, soweit der Begünstigte nicht nachweisen kann, dass der GEWINNSPARER die in dieser Ziffer genannten Bedingungen nicht zu vertreten hat.

13. Auszahlung

Im Hinblick auf die Auszahlung gilt die Ziffer 5 der Teilnahmebedingungen.

14. Widerrufsrecht

14.1. Gemäß § 312 g Abs. 2 S.1 Nr. 12 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Wett- und Lotteriedienstleistungen, auch für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat oder der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde.

14.2. Bitte beachten Sie, dass aufgrund des Hoffnungskaufs eine Stornierung nur innerhalb der Stornofrist möglich ist. Die Stornofristen werden unter https://marketing.sparverein.de/termine veröffentlicht. Für die Fälle, in denen noch ein aktives Widerrufsrecht besteht, verweist der Sparverein im Rahmen des Loskaufs auf seine Widerrufsbelehrung.

15. Kündigung des GewinnSpar-Kontos bzw. Deaktivierung bei Nichtbenutzung

15.1. Der GEWINNSPARER ist berechtigt, das Nutzungsverhältnis (GewinnSpar-Konto) für den Login unter https://www.sparverein.de jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen. GEWINNSPARER, die auch Vertragspartner des Mitgliedsinstituts gemäß Ziffer 2.1.1 werden, wenden sich bitte an ihr Kreditinstitut. Fremdkunden senden in diesem Fall Ihre Kündigung per E-Mail an info@sparverein.de. Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme am GewinnSparen ohne Nutzerkonto nicht möglich ist.

15.2. Der SPARVEREIN oder das Mitgliedsinstitut können das GewinnSpar-Konto jederzeit in Textform unter Einhaltung einer 14-tägigen Kündigungsfrist kündigen. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von der vorgenannten Frist unberührt.

15.3. Die Gültigkeit bereits erworbener GewinnSpar-Lose bzw. Geschenk-Lose wird durch die Kündigung eines GewinnSpar-Kontos nicht berührt.

15.4. Bis zur endgültigen Abwicklung der vertraglichen Beziehung (z.B. Ablauf des Geschenk-Los) nach einer Kündigung gelten diese ergänzenden Teilnahmebedingungen weiter. Offene Forderungen gegenüber dem SPARVEREIN, dem Mitgliedsinstitut oder gegenüber dem GEWINNSPARER bleiben von der Kündigung unbenommen.

15.5. Bei Kündigung des Nutzungsvertrages werden alle vom SPARVEREIN vorgehaltenen Stamm- und Nutzungsdaten nach Eingang der Kündigung beziehungsweise nach Erfüllung und Abwicklung aller noch bestehenden Rechtsverhältnisse unverzüglich gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Im Hinblick auf GEWINNSPARER, die auch Vertragspartner des Kreditinstitutes gemäß in Ziffer 2.1.1 sind, verweisen wir bezüglich etwaiger Aufbewahrung der personenbezogenen Daten auf den jeweiligen Vertragspartner.

15.6. Bei Nichtnutzung des Online-Angebots des SPARVEREIN ist der Sparverein berechtigt, das GewinnSpar-Konto des GEWINNSPARERS und alle dazugehörigen Daten nach einem Zeitraum von 36 Monaten der Inaktivität (keine laufenden Abos oder einmalige Loskäufe) zu kündigen und zu löschen. Die GewinnSparCard und die damit verbundene Berechtigung erlöschen ebenfalls.

16. Zahlungsbedingungen

16.1. Der SPARVEREIN bzw. seine Mitgliedsinstitute akzeptieren als Zahlungsart die SEPA Abbuchung sowie andere Bankeinzüge. Zum Zwecke der SEPA Abbuchung muss der GEWINNSPARER dem SPARVEREIN bzw. dem Mitgliedsinstitut ein SEPA Mandat erteilen.

16.2. Der Einzug der Forderung erfolgt durch den SPARVEREIN bzw. das Mitgliedsinstitut in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Einzelkäufen bzw. bei Abos zum Monatsanfang oder zur Monatsmitte.

16.3. Die Abbuchung bzw. der Zeitpunkt der Abbuchung vom angegebenen Konto ist abhängig von den Verarbeitungsvorgängen des Kreditinstituts. Die Übersicht über die getätigten Käufe enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über die Website https://sparverein.de nur vom registrierten GEWINNSPARER einsehbar und abrufbar.

16.4. Der Lastschrifteinzug erfolgt nur von Konten, die im deutschen SEPA-Raum geführt werden.

16.5. Bei Wahl des Bankeinzugs sind personenbezogene Daten des GEWINNSPARER (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum) und eine Kontoverbindung für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung erforderlich.

16.6. Der GEWINNSPARER wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit dem jeweiligen Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

16.7. Der GEWINNSPARER verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am Bankeinzugsverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular bei der Anmeldung zum Geschenk-Los bzw. zum GewinnSparen einzutragen.

16.8. Der GEWINNSPARER hat sicherzustellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass der Bankeinzug erfolgen kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Kreditinstitut aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die konkret im Rahmen der Zurückweisung angefallenen Fremdgebühren zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. Der SPARVEREIN ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

16.9. GEWINNSPARER, die generell für das Lastschriftverfahren gesperrt sind, sind von der Teilnahme am Lastschriftverfahren und somit auch zur Teilnahme am GewinnSparen ausgeschlossen.

16.10. Aufrechnungsrechte stehen GEWINNSPARER, die UNTERNEHMER i.S.d. § 14 BGB sind, nur zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten bzw. vom SPARVEREIN anerkannt sind oder die sich gegenüberstehenden Forderungen auf demselben Rechtsverhältnis beruhen. Dieses Aufrechnungsverbot gilt nicht für GEWINNSPARER, die Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind.

17. Eigentumsvorbehalt

17.1. Der SPARVEREIN bzw. die Mitgliedsinstitute behalten sich das Eigentum an den verkauften Geschenk- oder GewinnSpar-Losen bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

17.2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen von dem GEWINNSPARER vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der GEWINNSPARER hat dem SPARVEREIN unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die Waren des SPARVEREIN erfolgen. Es wird ergänzend ausgeführt, dass die über die Seite des SPARVEREIN erworbenen GewinnSpar-Lose und GewinnSparCard personenbezogen und nicht übertragbar sind. Lediglich die Begünstigten können angepasst werden.

17.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des GEWINNSPARERS, insbesondere bei Nichtzahlung des Lospreises, ist der SPARVEREIN berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Zahlt der GEWINNSPARER den fälligen Preis nicht, darf der SPARVEREIN diese Rechte nur geltend machen, wenn dem GEWINNSPARER zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt wurde oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

18. Liefer- und Versandbedingungen der GewinnSpar-Lose – Informationen zur Berechnung des Liefertermins

18.1. Die GewinnSparCard wird dem GEWINNSPARER elektronisch oder per Post zugestellt.

18.2. Das online gekaufte Geschenk-Los wird an die vom GEWINNSPARER hinterlegte E-Mail Adresse übermittelt bzw. kann vom GEWINNSPARER nach Abschluss des Bestellvorgangs auch digital heruntergeladen werden (als PDF-Datei). Der GEWINNSPARER wird nach der Aktivierung des Geschenk-Loses durch den Begünstigten vom Sparverein elektronisch (z.B. per E-Mail) über den Beginn und die Laufzeit des Geschenk-Loses informiert.

18.3. Bestellungen von Geschenk-Losen und GewinnSpar-Losen sind nur für GEWINNSPARER möglich, die teilnahmeberechtigt im Sinne der Ziffer 2 dieser ergänzenden Teilnahmebedingungen sind.

18.4. Bei Lieferverzögerungen wird der SPARVEREIN den GEWINNSPARER umgehend informieren.

19. Gewährleistung/Mängelhaftung/Rügepflicht

19.1. Die Rechte bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

19.2. Mängelansprüche von UNTERNEHMERN, die Kaufleute i.S.d. HGB sind, setzen voraus, dass diese ihren nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Ware in Textform ordnungsgemäß nachgekommen ist. Diese Rügepflicht gilt nicht für GEWINNSPARER, die Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind.

19.3. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche von UNTERNEHMERN beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang auf den UNTERNEHMER. Diese Verkürzung der Gewährleistungspflicht gilt nicht für GEWINNSPARER, die Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind.

20. Haftung

20.1. Die Ansprüche des GEWINNSPARERS auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen den SPARVEREIN bzw. die Mitgliedsinstitute im Hinblick auf das GewinnSpar-Los richten sich – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs – nach diesen Bestimmungen.

20.2. Die Haftung ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit des als Vertragspartner agierenden SPARVEREIN bzw. Mitgliedsinstituts, deren Mitarbeiter, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Soweit die Haftung des als Vertragspartner agierenden Bankinstituts und/oder des SPARVEREIN ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von deren Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 ProdHG).

20.3. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch das als Vertragspartner agierenden Bankinstitut und/oder des SPARVEREIN oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Vorgenannten beruhen, haftet das als Vertragspartner agierenden Mitgliedsinstitut und/oder des SPARVEREIN nach den gesetzlichen Bestimmungen.

20.4. Sofern das als Vertragspartner agierenden Mitgliedsinstitut und/oder der SPARVEREIN zumindest fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, also eine Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht bzw. Kardinalpflicht) verletzt, ist die Haftung auf den typischerweise entstehenden Schaden, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt. Eine wesentliche Vertrags- oder Kardinalpflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der GEWINNSPARER regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

21. Datenspeicherung und Datenschutz

Es gelten ausschließlich die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutzerklärung auf der Internetseite https://www.sparverein.de/kontakt/datenschutz.php. Im Hinblick auf die jeweiligen Mitgliedsinstitute verweist der Sparverein auf die jeweiligen Datenschutzbestimmungen, die in der jeweiligen Bankfiliale eingesehen werden können.

22. Hinweis gem. Art. 14 ODR-Verordnung

22.1. GEWINNSPARER, die Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, haben die Möglichkeit im Streitfall auf dem EU-Portal „Ihr Europa“ (https://europa.eu/youreurope/citizens/index_de.htm) ein Online-Schlichtungsverfahren unter Hinzuziehung einer anerkannten Schlichtungsstelle durchzuführen. Hierzu können sie sich der Online-Schlichtungs-Plattform der EU unter der URL https://ec.europa.eu/consumers/odr/ bedienen.

22.2. Das Online-Schlichtungsverfahren ist nicht zwingende Voraussetzung für das Anrufen zuständiger ordentlicher Gerichte, sondern stellt eine alternative Möglichkeit dar, Differenzen, die im Rahmen eines Vertragsverhältnisses auftreten können, zu beseitigen.

22.3. Sonstige nationale Vorschriften zur Durchführung von Schlichtungsverfahren bleiben von den vorstehenden Regelungen in Ziffer 22 unberührt.

23. Informationspflicht nach § 36 VSBG

23.1. Für GEWINNSPARER, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, besteht grundsätzlich die Möglichkeit ein alternatives Streitschlichtungsverfahren im Sinne des § 36 VSBG anzustreben.

23.2. Das alternative Schlichtungsverfahren ist nicht zwingende Voraussetzung für das Anrufen zuständiger ordentlicher Gerichte, sondern stellt eine alternative Möglichkeit dar, Differenzen, die im Rahmen eines Vertragsverhältnisses auftreten können, zu beseitigen.

23.3. Der SPARVEREIN nimmt nicht an dem alternativen Streitschlichtungsverfahren im Sinne des § 36 VSBG teil.

24. Schlussbestimmungen

24.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

24.2. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt die vorstehende Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

24.3. Ist der GEWINNSPARER Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des SPARVEREIN in der Heinrich-Barth-Str. 28, 66115 Saarbrücken, Deutschland.

24.4. Dasselbe gilt, wenn der GEWINNSPARER Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis des jeweils als Vertragspartner agierenden Verkehrsun-ternehmens, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

Informationen für den Verbraucher bei Vertragsabschluss im Fernabsatz

Wenn Sie Verbraucher sind, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, so dass Sie Ihre Vertragserklärung nach Maßgabe der folgenden Belehrungen widerrufen können:

Widerrufsbelehrung, für die Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht auf körperlichen Datenträgern geliefert werden.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Sparverein Saarland e.V., Heinrich-Barth-Straße 28, 66115 Saarbrücken, Deutschland, E-Mail: info@sparverein.de, Tel.: +49 681 96767-70) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Sparverein Saarland e.V., Heinrich-Barth-Str.28, 66115 Saarbrücken, Telefax (0681) 9676777, E-Mail: info@sparverein.de

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Muster-Widerrufsformular

Das Muster-Widerrufsformular können Sie auf unserer Seite unter www.sparverein.de/rechtliches als PDF abrufen.

Hinweise zum Nichtbestehen des Widerrufsrechts

Eine Ausnahme vom gesetzlichen Widerrufsrecht besteht in folgenden Fällen: Gemäß § 312 g Abs. 2 S.1 Nr. 12 BGB bei Verträgen zur Erbringung Wett- und Lotteriedienstleistungen, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat oder der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde. In diesen Fällen steht auch dem Verbraucher gemäß § 13 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Ende der Widerrufsbelehrung

Ihr Sparverein Saarland e.V.

Minderjährige dürfen nicht an der Lotterie teilnehmen. Dies stellen wir sicher, indem wir ein anerkanntes Verfahren zur Altersverifikation einsetzen. Zu diesem Zweck übermitteln wir Namen, Anschrift und Geburtsdatum an die SCHUFA Holding AG. Sie prüft die Angaben und bestätigt uns dann die Volljährigkeit. Weitere Daten tauschen wir mit der SCHUFA nicht aus. Weitere Informationen findest du hier.Schließen Hinweis: Die Teilnahme am GewinnSparen ist für Minderjährige unzulässig. Zur Bestätigung der Volljährigkeit gleichen wir die Adressdaten mit der Schufa AG ab.


Ich bestätige, dass ich die nachfolgenden Hinweise zur Kenntnis genommen, diese ausgedruckt bzw. auf meinem Computer gespeichert habe und die Inhalte akzeptiere:


Akzeptieren Ablehnen

Wichtige Hilfe im Saarland
Spendenaufkommen aus dem GewinnSparen 2024 bisher:
8
5
0
.
5
5
0
Newsletter

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig über die aktuellen Gewinnzahlen der Ziehungen und über Sonderauslosungen.