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Social Media Gewinnspiele

Teilnahmebedingungen

für Facebook- und Instagram-Gewinnspiele

Teilnahme ab 18 Jahren für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Saarland.

Veranstalter des Gewinnspiels ist der Sparverein Saarland e.V., Heinrich-Barth-Straße 28, 66115 Saarbrücken.

Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erklärt sich der Nutzer mit den nachstehenden Teilnahmebedingungen einverstanden.

Jeder Teilnehmer ist berechtigt jeweils einmal teilzunehmen. Eine mehrfache Teilnahme auf einer Plattform (d. h. das mehrfache Kommentieren des Beitrages auf Facebook oder Instagram) ist nicht zulässig und berechtigt den Sparverein Saarland e.V. dazu, den Teilnehmer auszuschließen.

Das Gewinnspiel läuft bis 25.08.2026 23:59 Uhr. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos. Der Gewinn beinhaltet 1×2 Steh-VIP Tickets für das Spiel SV Elversberg gegen Bayer 04 Leverkusen. Bei der Gewinnübergabe wird eine persönliche Abholung beim Sparverein vorausgesetzt. Keine Barauszahlung möglich.

Aus allen Kommentaren auf Instagram, die bis zum jeweiligen Teilnahmeschluss abgegeben werden, werden die Gewinner per Los nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Der Gewinner oder die Gewinnerin wird via Kommentar dazu aufgefordert, uns seine kompletten Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer) per Facebook- oder Instagramnachricht innerhalb von 24 Stunden zu schicken. Sollte sich die Gewinnerin oder der Gewinner innerhalb dieser Frist nicht melden, so behalten wir uns das Recht vor, einen anderen Gewinner zu ziehen.

Die Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Gewinnspiels verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Das Gewinnspiel ist weder gesponsert, befürwortet oder verwaltet von Facebook/Instagram und steht auch sonst in keinerlei Verbindung mit Facebook/Instagram.

Der Sparverein Saarland e.V. ist berechtigt, das Gewinnspiel vorzeitig abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für den Sparverein unzumutbar machen. Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, das nicht gestattete Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- oder Software, die außerhalb des Machtbereichs des Veranstalters liegen sowie Rechtsverletzungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels stehen, hier insbesondere das manipulative Eingreifen in den Ablauf des Gewinnspiels.